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  • AutorenbildBonusmutter Jule

Über die Finanzen (Teil I) - Was kostet ein Kind?

Aktualisiert: 18. März 2022



Kind: „Papa, warum haben wir keinen Porsche?“ Wenn der Grund nach dem Grund fragt.

Autor: unbekannt – vermutlich ein Familienvater


Bei keinem Thema habe ich so viel Input bekommen wie beim Thema „Finanzen im Patchwork“. Daher wird es ausnahmsweise ein mehrteiliges Special dazu geben. Ich habe die Themenschwerpunkte geclustert und werde daher das Thema in drei Artikel unterteilen:

1. Was kostet ein Kind eigentlich?

2. Unterhalt für die Bonuskids

3. Wundersame Sonderfälle


Das Thema „Erben“ wurde ebenfalls oft genannt – hierzu gibt es jedoch bereits einen Artikel, in dem ich von meinen Erfahrungen berichte.


Was kostet ein Kind eigentlich?

Diese Frage hat uns vor zwei Wochen tatsächlich auch beschäftigt. Wir hatten Uschi, nachdem die Kinder sieben Wochen bei uns gelebt hatten, über das Jugendamt gebeten, mitzuteilen, welche Kosten ihr im Monat Januar entstanden waren (wer die ausführliche Geschichte und den Hinweis auf ein BGH-Urteil lesen möchte: => hier geht’s zum Artikel)


Marc hatte nämlich am 1.1. den vollen Unterhalt für den Monat Januar überwiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass der Elternteil, der seiner Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes beizutragen, durch die Betreuung nachkommt, nicht zusätzlich zur vollständigen Zahlung des Barunterhalts verpflichtet ist. Die Kinder waren lediglich an zwei Wochenenden bei Uschi gewesen, so dass wir die Voraussetzungen als erfüllt ansahen, einen Großteil des gezahlten Unterhalts für den Monat Januar zurückzuerhalten.


Uschis Antwort

Wir hatten Uschi gebeten, uns mitzuteilen, welche Fixkosten sie für die Kinder hatte und schlugen vor, den Differenzbetrag zum ausgezahlten Unterhalt entweder zurück zu überweisen oder mit dem Folgemonat zu verrechnen. Uschis Antwort war -wie immer- wenig konkret. Sie teilte uns mit, dass "sie mit den Unterhaltszahlungen wirtschafte." Sie decke mit den Unterhaltszahlungen folgende Aufwendungen:

- Laufende Kosten der Lebensführung

- Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Künder

- Beiträge für Hobbys wie Ballett, Gesangs und Klavierunterricht, Gitarrenunterricht sowie die Leihgeräte dafür

- Fußballverein, DLRG sowie die notwendige Ausstattung und die Aufwendungen zur Ausführung der Hobbys.

- Schulbedarf

- Sonstige Bedürfnisse der Kinder

- Unregelmäßige Kosten für die saisonale und wachstumsbedingte Neuanschaffung von Kleidung

- Rücklagenbildung für Kleidung, Klassenfahrten und Urlaub

Uschi erwähnte noch, dass die Kinderzimmer vor zwei Jahren komplett renoviert worden waren und mit neuen Möbeln ausgestattet wurden. Erst im Oktober letzten Jahres hätten die Kinder hochwertige Daunenbettwäsche erhalten.

Sie gestand uns zu, dass wir höhere Kosten für Essen, Heizung und Strom gehabt hätten, so dass wir diese ja in Abzug bringen könnten.


Im ersten Moment ist man überrumpelt von Uschis langer Liste. Da Uschi natürlich KEINE Werte mitgeliefert hatte, waren wir gezwungen, weiter nachzuforschen. So ging es also um die Frage, was Kinder überhaupt kosten?


Wir machten folgende Rechnung auf:


Erläuterungen zu den einzelnen Positionen

Um zu ermitteln, welche Kosten für Ernährung entstehen, habe ich unsere Kontoauszüge des Monats November nach Aldi, Rewe, Hit & Konsorten durchforstet (spätestens seit Corona zahlen wir alles nur noch mit Karte) und dies mit den Aufwendungen für den Monat Januar verglichen. Wir hatten im Monat Januar genau 225 € mehr gezahlt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kinder vier Tage bei ihrer Mutter waren, ist ein Schätzwert von 120 € pro Monat sicherlich realistisch. Zumal bei uns ja auch Sonderwünsche wie Sushi, Lachs zum Frühstück oder Steak gerne auch mal berücksichtigt werden.


Die Frage, welche Wohnungskosten zusätzlich entstehen, ist vermutlich die am schwersten zu beantwortende Frage. Hierzu müsste man ermitteln, wie viel teurer eine 4-Zimmer-Wohnung im Vergleich zu einer 2-Zimmer-Wohnung ist.


Auf statista.com habe ich folgende Werte aus 2014 gefunden:



Unter Berücksichtigung der Inflation seit 2014 ergibt sich für zwei Kinder ein Wert von 234 €.

Für die weitere Berechnung haben wir (in Anbetracht des aktuellen Immobilienmarktes) pauschal je Kind 130 € angesetzt.


Hinsichtlich des Ballett-, Gesangs- und Klavierunterrichts setzten wir die Werte der heimischen Ballettschule an bzw. schätzten den Privatunterricht für Gesang und Klavier. Uns war auch nicht bekannt, inwieweit Uschi diese Beträge aktuell leistet, obwohl eine Pandemie im Lande tobt. Der im Mai letzten Jahres per Skype erfolgte Gesangsunterricht fand in den Monaten Dezember und Januar nachweislich nicht statt.


Bei den Kosten für das Leihklavier verweigerte Marc den Ansatz. Hierzu muss man wissen, dass Annika bereits in jungen Jahren ein schwarzes Klavier hatte. Nachdem Marc ausgezogen war, wurde ihm dieses „schrecklich hässliche Teil“, das er natürlich einmal angeschafft hatte, hinterhergeschickt und steht seitdem in unserem Wohnzimmer. Als Annika mit 13 Jahren beschloss, doch wieder den Klavierunterricht aufzunehmen, mietete Uschi ein weißes Klavier an, dass optisch deutlich besser in ihr Wohnzimmer passte. Unser Angebot, dass Annika das schwarze Klavier nutzen sollte – solange ihr Wunsch nach Klavierunterricht andauerte - und wir es auch bis vor Uschis Haustür karren würden, schlug sie aus.


Die Kosten für den Schwimm- und Fußballverein ließen sich leicht mittels Blick auf die Gebührenordnung der Vereine im Internet ermitteln – sind aber, wenn man die Zahlen betrachtet, auch irgendwie zu vernachlässigen.


Beim Schulbedarf wird nach den Vorstellungen des Gesetzgebers im II. Sozialgesetzbuch eine Pauschale von 150 € je Jahr angesetzt (§ 28 Abs. 3 SGB II ). Lt. Recherchen ist dieser Betrag jedoch deutlich zu niedrig, so dass teilweise 300 € als realistischer Jahreswert anzusetzen sind.


Die Rücklage für die Sportausstattung bzw. Hobbyausstattung schätzten wir bei Tommi auf 20 € monatlich. Nach unseren Vorstellungen sollte man mit 240 € im Jahr Tommi jedes Jahr ein paar neue Fußballschuhe sowie Shorts und Shirts kaufen können. Bei Annika, deren Füße glücklicherweise seit dem 12. Lebensjahr nicht mehr gewachsen waren, gingen wir davon aus, dass 120 € im Jahr für neue Tutus reichen sollten – zumal wir uns auch hier nicht wirklich sicher waren, ob Annika überhaupt noch zum Ballettunterricht ging (bei Nachfragen, ob sie dort noch hingeht, bekam man ein teenagerhaftes „Ja, hm - kA. I don’t know, you know. Ist eigentlich voll blöd.“ zurück!?!?).


Die Rücklage für Kleidung setzten wird mit monatlich 60 € an. Natürlich wussten wir, dass Uschi deutlich mehr ausgab, aber die Tatsache, dass eine 14-Jähre vier (!!) Winterjacken hat mit einem Gesamtwert von an die 1.000 €, war nicht unser Maßstab.


Die Kosten einer Klassenfahrt sollten zwischen 150 € und 300 € liegen (hier geht's zur Quelle).

Da diese nicht jährlich stattfinden, haben wir nur eine Rücklage von 15 € mtl. unter der Annahme, dass alle zwei Jahre Klassenfahrten stattfinden, angesetzt.


Die Rücklage für einen Urlaub setzten wir höflicherweise mit 150 € monatlich an – wobei dies gedanklich schon ein bisschen wehtat. Schließlich berücksichtigt ja auch kein Mensch und keine Unterhaltstabelle dieser Welt, dass wir die Kinder auch jedes Jahr mit in den Urlaub nehmen.


Verprobung der Berechnung

Es kommen also ordentliche Beträge zusammen. Natürlich muss man bei Annika und Tommi sicherlich sagen, dass es ihnen in materieller Hinsicht bei ihrer Mutter an nichts mangelt (tendenziell muss man vielleicht eher fragen, ob „viel hilft viel“ hier nicht schon kontraproduktiv ist – aber dies ist ein anderes Thema).


Wir recherchierte noch ein wenig im Internet, stellten aber fest, dass unsere Berechnungen nicht so weit an der Realität vorbeigingen:



Auch auf www.elterngeld.de findet man folgende Aussage:


„Kinder kosten Geld. Viel Geld. Bis zum 18. Lebensjahr geben Eltern im Durchschnitt 130.000 Euro pro Kind aus.“

Rechnet man den Betrag von 130.000 € auf einen Monatsbetrag runter, liegt man bei 601 €.


Einzige Gegenposition zu den Ausgaben sind die Einnahmen in Form des Kindergeldes (1. und 2. Kind ab 2021: 219 €) (sowie bei Uschi dank Beamtenstatus ein Familienzuschlag beim Gehalt).


Verständnis für Uschi

Fairerweise muss man sagen, dass wir durch diese Berechnung ein wenig mehr Verständnis für Uschi aufbringen können, dass die monatlich gezahlten Unterhaltsleistungen, die zwar immer noch (gefühlt) absurd hoch sind, gar nicht so weit vom Bedarf der Kinder entfernt sind.



Wie ist es bei Euch? Kosten Eure Kinder mehr oder weniger? Schreibt mir auch gerne zum Thema „Unterhalt für die Bonuskids“, worum es nächstes Wochenende gehen wird. Welche Erfahrungen habt Ihr mit dem Thema gemacht und welche „komischen“ Ergebnisse habt Ihr in dem Bereich bereits erlebt?

Ich bin gespannt auf Eure Erlebnisse, Erkenntnisse und Anekdoten und freue mich über Eure Kommentare, Emails oder Anrufe.


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